Baukosten
Alle Baukosten und Kosten beim Hausbau finden Sie in dieser Kategorie.
Die Phase der Genehmigungsplanung ist für die Bauherren ein wichtiger Schritt in Richtung Eigenheim. Der Architekt gibt die endgültigen Planungsunterlagen bei der Baubehörde ab. Dazu gehören neben dem Grundriss auch die Baubeschreibung, die statischen Erhebungsbögen, der Wärmeschutznachweis und ein amtlicher Lageplan.
Jetzt beginnt das Warten auf die Baugenehmigung. Sollte, was eher selten vorkommt, das Bauamt die Baugenehmigung verweigern, steht der Architekt den Bauherren bei einem eventuellen Widerspruch oder einer Klage ebenfalls zur Seite. Meist beschränkt sich das Bauamt aber auf Änderungen beim Bauplan. Über die Hälfte der Änderungen beziehen sich übrigens auf das Dach. In vielen Fällen ist die Traufe zu weit überhängend, die Regenrinnen sind nicht in der richtigen Form oder die Bebauungsgrenze zum Nachbargrundstück hat nicht den erforderlichen Abstand von drei Metern.
Diese Kleinigkeiten können allerdings Nerven kosten. Es ist immer ratsam, den Architekten zur Abklärung der Differenzen mit dem Bauamt zu beauftragen. Er hat die erforderlichen Kenntnisse und weiß, welche Änderungswünsche berechtigt sind und welche nicht. Viele Bauherren fühlen sich oftmals von den Behörden regelrecht schikaniert. Aber es hilft in der Regel nicht, aus der Haut zu fahren oder sich aufzuregen. Das Beste ist, den Fachmann mit dem Gang zu Bauamt zu beauftragen.
Die Zeit, während der das Baugenehmigungsverfahren läuft, sollten die Bauherren nutzen, um sich nach Handwerksbetrieben umzusehen und eventuell schon die Aufträge für die anstehenden Arbeiten am und im Haus zu vergeben. Lassen Sie sich ruhig jeden einzelnen Posten ausrechnen, um später nicht aus allen Wolken zu fallen, wenn die Rechnung um ein Vielfaches teurer wird als zuerst angenommen. Nützlich ist auch ein Gang durch den Baumarkt, um die Materialien für die Gewerke, die in eigener Regie durchgeführt werden sollen, schon einmal auszusuchen. Besonders bei Farben und Mustern von Teppichen, Fliesen und Tapeten gehen die Geschmäcker ja bekanntlich auseinander. Wer frühzeitig eine gemeinsame Wahl trifft, streitet sich später weniger.
Der Bau eines eigenen Hauses wird in der heutigen Zeit immer beliebter. Viele Menschen sehen im Hausbau eine zusätzliche Absicherung für den Lebensabend. Vor dem Bau eines Hauses muss jedoch die Wahl auf ein geeignetes Grundstück fallen. Hierbei stehen für den Bauherrn im Regelfall einige zusätzliche Kosten an, die im Folgenden kurz und ohne Anspruch auf Vollständigkeit beschrieben werden sollen.
Es bietet sich hierbei an, auf eine gute Anbindung des Grundstücks an die Infrastruktur des Ortes zu achten. Wenn Kinder mit in das neue Eigenheim einziehen sollen, sollten ausreichend Kindergärten, Schulen und Spielplätze in unmittelbarer Nähe liegen. Natürlich sollten ausreichend Ärzte oder Ärztezentren in der Nähe des Grundstücks vorhanden sein. Generell gilt: je zentraler das Grundstück liegt, umso höhere Grundstückspreise sind zu erwarten. Der Bodenrichtwert bietet hierbei einen guten deutschlandweiten Vergleich der Grundstückskosten.
Je nach Art und Vorbesitzer des Grundstückes kann es sein, dass vor dem Hausbau bestehende Gebäude abgerissen und fachgerecht entsorgt werden müssen. Diese Kosten müssen in die finanzielle Kalkulation einfließen. Oftmals handelt es sich hierbei um alte Wochenendhäuschen oder Autogaragen. Sollten die entsprechenden Gebäude unterkellert sein, erhöhen sich die Abrisskosten, da neben dem reinen Abriss eine Auffüllung und Verdichtung stattfinden muss.
Sind auf dem Baugrundstück übermäßig viele Bäume und Sträucher vorhanden, kann es sein, dass diese vor Baubeginn gefällt werden müssen. Hierbei sollte der zuständige Architekt vorgeben, welche Bäume bei Baubeginn an Ort und Stelle verbleiben können.
Die Baumschutzverordnung eines Ortes respektive einer Stadt gibt vor, wann und welche Bäume gefällt werden dürfen. Ab einem gewissen Stammumfang und einer bestimmten Größe dürfen manche Bäume nicht gefällt werden, auch wenn sie sich auf dem eigenen Grundstück befinden. Vor der Fällung einzelner Bäume sollte bei der entsprechenden Gemeinde- respektive Stadtverwaltung eine Erlaubnis eingeholt werden.
Nicht alle Grundstücke sind bereits erschlossen und damit baubereit. Unter der Erschließung versteht man das Verlegen von ein- und ausgehenden Versorgungsleitungen. Ein Haus ohne Anschluss an die örtliche Kanalisation oder an das Stromnetz ist schließlich nicht bewohnbar. Laut Gesetz darf ein unerschlossenes Grundstück in Deutschland nicht als Baugrund freigegeben werden.
Neben den Kosten für die Verlegung von Versorgungsleitungen stehen oftmals Auslagen für die Anbindung des Grundstückes an das öffentliche Straßennetz an. Die Kosten für eine Grundstückserschließung müssen im Übrigen nicht komplett vom Grundstückseigentümer bezahlt werden. Die zuständige Kommune beteiligt sich hierbei, jedoch nur im geringen Maße. Die Höhe der Kosten hängt im Regelfall von der Nutzungsart und Größe des Grundstückes ab. Gewerbliche Bauvorhaben sind somit oftmals teurer hinsichtlich der Erschließungskosten.
Wenn man sich ein Grundstück oder eine Immobilie kaufen möchte, dann muss dieser Kauf nach deutschem Recht gemäß § 311b BGB notariell beurkundet werden. Die Gebühren, die für den beauftragten Notar anfallen, werden zu den Baunebenkosten gezählt. Sie bemessen sich ausschließlich nach der Höhe des Werts der gekauften Immobilie oder des Grundes und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Sie ergeben sich aus dem „Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (kurz: Kostenordnung). Einen „Preisvergleich“ bei Notaren kann man sich eigentlich sparen, da jeder Notar für dieselbe Leistung den gleichen Gebührensatz verlangt. Er darf keine Nachlässe geben oder einen höheren Satz berechnen.
Wenn man sich also ein Grundstück ausgesucht hat, muss man sich also bei einem Notar einen Termin geben lassen. Häufig erledigt das auch der Verkäufer oder – falls eingesetzt – der Immobilienmakler. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, sich den Notarkaufvertrag vorab zusenden zu lassen. Man hat so die Gelegenheit, diesen in Ruhe durchzulesen und auf Richtigkeit zu überprüfen. Wenn man dann zum Termin beim Notar erscheint, hat man auch noch einmal die Möglichkeit, Unklarheiten aufzuklären. Der Notar ist gesetzlich dazu verpflichtet, den beteiligten Parteien den Notarkaufvertrag vollständig vorzulesen. In diesem Rahmen kann man seine Fragen stellen und diese werden vom Notar zuverlässig beantwortet.
Man kann davon ausgehen, dass sich die Notarkosten auf 1 bis 2% des Kaufpreises belaufen. Wenn man sich beispielsweise ein Grundstück im Wert von 100.000 € kauft, betragen die Gebühren knapp 680 €. Darin sind bereits die notarielle Beurkundung, der Vollzug des Geschäfts und die Betreuung der Parteien enthalten.
Man sollte bei der Kalkulation dieser Kosten beachten, dass der gesamte Kaufpreis in den Notarvertrag aufgenommen wird und nicht nur der Teil, der auf das Grundstück entfällt. Sind im Kaufpreis auch noch weitere Vertragsleistungen (z. B. Hausanschlusskosten) enthalten, so müssen auch auf diesen Betrag Notarkosten berechnet und entrichtet werden.
Wenn man endlich mit dem Bau seines eigenen Hauses fertig ist, sieht es meistens außen rum noch ziemlich karg und verwüstet aus. Nun geht es los mit der Begrünung des Grundstückes. Viele Menschen wünschen sich Schatten spendende Bäume und Sträucher bzw. Hecken, die als Sichtschutz zum Nachbargrundstück dienen sollen. Hierbei greift man gerne auf den Lebensbaum (Thuja) zurück, der dichtes Nadelkleid aufweist.
Dabei sollte man jedoch bedenken, dass nicht alles, was schön aussieht, auch wirklich erlaubt ist. Häufig ist genau beschrieben, welche Pflanzen man in welchen Abständen als Begrenzung des Grundstücks anpflanzen darf. Vor allem darf man die vorgeschriebene Heckenhöhe nicht überschreiten. Deshalb ist es wichtig, dass die gepflanzte Hecke regelmäßig gestutzt wird.
Wenn man Bäume oder Sträucher in der Nähe der Grundstücksgrenze pflanzen möchte, sollte man Bedenken, dass diese beim Pflanzen noch recht klein aussehen. Wenn ein Baum aber erst einmal richtig ausgewachsen ist, kann er teilweise enorme Ausmaße einnehmen. Man sollte sich also vorher schon informieren, wie groß der gewählte Baum wird und die entsprechenden vorgeschriebenen Abstände einhalten.
Sträucher können einen Durchmesser von bis zu drei Metern erreichen. Wenn sie dann plötzlich ins andere Grundstück reichen, kann es schnell Ärger mit den Nachbarn geben. Zudem muss hier auch auf den richtigen Abstand der Sträucher zueinander geachtet werden, da sie sich sonst irgendwann gegenseitig den Platz wegnehmen. Hier verlässt man sich am Besten auf den Rat der hiesigen Baumschule, denn es wäre schade, wenn man später wieder Sträucher herausreißen müsste.
Je nach Höhe der gekauften Sträucher kostet eine Thujen-Staude 4 bis 13 Euro. Da die Pflanzen rund 40 cm auseinander gepflanzt werden müssen, benötigt man für eine Hecke mit einer Länge von 20 Metern ungefähr 50 Stauden. Wenn man Pflanzen mit einer Höhe von 150 cm verwendet, liegt man damit bei etwa 500 Euro.
Günstiger fährt man mit einer Buchsbaumhecke. Auch Kirschlorbeersträucher, Zypressen oder Rhododendron eignen sich hervorragend, um eine Hecke zu errichten. Allerdings muss man sich hierbei auf wesentlich höhere Kosten einstellen.
Wenn man beim örtlichen Bauamt einen Bauantrag einreichen will, ist es erforderlich, dass ein korrekter Lageplan beigefügt werden kann. Man benötigt daher einen Vermesser, der außerdem auch Einmessarbeiten auf dem Grundstück durchführen kann.
Der Vermesser ist in der Lage, einen amtlich vermessenen Lageplan zu erstellen. Daraus ist ersichtlich, wo das Haus auf dem Grundstück liegt und wie die genauen Maße lauten. Auch der Nachweis eines Stellplatzes muss enthalten sein. Mithilfe des Lageplans kann außerdem der Abstandsflächennachweis erbracht werden, indem der Vermesser die Abstandsflächen einzeichnet. Das Bauamt möchte dadurch sicherstellen, dass die die Abstandsflächen nicht in das Nachbargrundstück oder gar in vorhandene Häuser hineinreichen.
Der beauftragte Vermesser steckt dann die Fundamentgräben oder die Baugrube ab. Dadurch erfährt der Baggerführer, an welchem Ort er mit den Baggerarbeiten anfangen soll. Das Abstecken könnte zwar theoretisch auch der beauftragte Bauleiter erledigen, allerdings bevorzugt der Großteil der Baufirmen die Beauftragung eines externen, offiziellen Vermessers. Dies liegt vor allem daran, dass Schwierigkeiten auftreten, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Gerade wenn es um Bauten geht, die genau an der Grenze verlaufen, ist größte Genauigkeit gefragt. Schon kleinste Abweichungen können später zu schlimmen Auseinandersetzungen mit verärgerten Nachbarn führen.
Sobald die Baugrube oder die Gräben für die Fundamente ausgebaggert sind, muss ein Schnurgerüst erzeugt werden. Auch hier kommt es wieder in Frage, ob dies eventuell die Hausbaufirma erledigt oder ob wiederum der beauftragte Vermesser zum Einsatz kommt. Der Vermesser hat dann noch die Aufgabe, die Nägel in das aufgestellte Schnurgerüst einzufügen. Wenn dann schließlich die Richtschnur angelegt wird, kann man feststellen, an welcher Stelle die Bodenplatte installiert werden soll.
Nach dem Abschluss des Bauvorhabens muss der Vermesser die errichtete Immobilie für das Katasteramt abmessen. Es muss nämlich wissen, an welcher Position des Grundstücks sich das Haus genau befindet.
Wie beschrieben kommt der Vermesser nur bei Bedarf zum Einsatz. Je nachdem, wie häufig dies ist, bewegen sich die Kosten für einen öffentlich bestellten Vermesser zwischen 1000 Euro und 2500 Euro.
Wenn man den Bau seines Hauses fertig gestellt hat, sollte man noch das Grundstück von den Nachbargrundstücken abgrenzen. Auch wenn es hierfür mehrere Möglichkeiten gibt, wählen die meisten Hausbesitzer die Variante Gartenzaun. Man muss sich dabei aber nicht auf die klassische Form des Gartenzauns beschränken. Der Markt bietet mittlerweile viele verschiedene moderne Varianten, mit denen man hervorragend die Grenzen seines Grundstücks abstecken kann.
Bevor man aber nun los marschiert und sich für seinen Zaun-Favoriten entscheidet, sollte man sich erst einmal erkundigen, ob es vielleicht Beschränkungen gibt. In vielen neuen Baugebieten ist vorgeschrieben, welche Formen die Gartenzäune annehmen dürfen und wie hoch sie sein dürfen. Es kommt auch in Frage, statt eines Gartenzauns eine Hecke als Begrenzung des Grundstücks zu verwenden. Allerdings sind auch hier der gestalterischen Freiheit meistens Grenzen gesetzt: die Satzungen vieler Baugebiete schreiben vor, welche Pflanzenarten man dafür verwenden darf und welche nicht. Wenn man sich darüber hinwegsetzen möchte, muss man dies bei der Baubehörde im Rahmen eines Antrags gesondert begründen können.
Der typische Begrenzungszaun ist der Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 1,5 m. Soll ein solcher errichtet werden, sollte der Hausbesitzer für die Arbeitsleistung und das Material zusammen pro laufenden Meter mit ca. 27 Euro rechnen. Für das Aufstellen eines Jägerzauns aus Holz mit einer Höhe von ca. 90 cm sollte man mit etwa 36 Euro pro laufenden Meter kalkulieren. Die wohl teuerste Zaunvariante ist der Metallzaun. Für diese sehr formschönen Zaunelemente sind etwa 180 Euro pro Meter zu berappen. Die Mittellösung stellt der Kunststoffzaun dar: er ist mit 110 Euro je Meter um einiges günstiger in der Anschaffung. Zudem sieht er gut aus und ist lange haltbar.
Wenn man überlegt, sich einen aufwändigen und teuren Zaun zuzulegen, kann man auch einmal darüber nachdenken, diesen mit einer anderen Zaunart zu kombinieren. Man kann beispielsweise an der Straßenseite auf den schönen Zaun zurückgreifen, während für die Abgrenzung zum Nachbargrundstück ein einfacher Maschendrahtzaun auch seinen Zweck erfüllt.
Wenn man ein Haus bauen möchte, sollte man vorher ein Baugrundgutachten oder ein Bodengutachten in Auftrag geben. Dabei spielt es keine Rolle, ob man sein Haus unterkellern möchte oder es auf eine Bodenplatte setzt. Welchen Wert ein solches Gutachten hat, merkt man vor allem dann, wenn mit dem Ausheben des Kellers begonnen wurde. Stellt man dann fest, dass der Boden nicht für den Bau geeignet ist, weil der Boden wasserhaltigen Lehm beinhaltet oder das Grundwasser nicht tief genug verläuft, ist das Chaos perfekt. Solchen Problemen kann man einfach vorbeugen.
In der Baubeschreibung aller Hausbaufirmen findet sich die „Abdichtung des Kellers gegen nichtdrückendes Wasser“. Allerdings ist die Finanzierung des Hausbaus dann längst von der Bank durchgerechnet und bewilligt. Wenn man jetzt einige Tausend Euro zusätzlich benötigt, um die Bodenprobleme zu beseitigen, wird es schwierig. Eine eventuell notwendige Nachfinanzierung erhält man häufig nicht mehr zu so günstigen Konditionen wie die komplette Baufinanzierung.
Wenn man also ein Bodengutachten bzw. ein Baugrundgutachten in Auftrag gibt, um derlei Probleme zu umgehen, muss man dafür mit etwa 500 bis 600 Euro rechnen. Ein geringer Preis im Vergleich zu dem finanziellen Risiko, das man ohne Gutachten eingeht. Es gibt viele Baufirmen, die ein solches Gutachten für überflüssig halten. Aber ob man sicher gehen will oder nicht, muss jeder für sich selbst entscheiden. Immerhin ist das Fundament bzw. der Keller die Basis des kompletten Hauses.
Sind nicht alle notwendigen Informationen über die Feuchtigkeit des Bodens vorhanden, kann es passieren, dass die falsche Kellerabdichtung verwendet wird. Der Hausbesitzer wird sich einige Jahre später ziemlich ärgern, wenn er das Wasser im Keller stehen hat. Nachträglich etwas auszubessern ist immer wesentlich teurer, als es gleich richtig zu machen.
Auch Häuser ohne Keller können Probleme mit einem zu feuchten Boden bekommen. Das schönste Haus kann nämlich schnell Schaden nehmen, wenn es in den Boden absinkt. Ein Baugrundgutachten ist also auf jeden Fall erstrebenswert, wenn man sich derartige Scherereien ersparen möchte.
Wer ein Haus bauen möchte, sollte sich dessen bewusst sein, dass auch auf einer Baustelle ständig Gefahren drohen. Es ist deshalb auch wichtig, dass man sich den richtigen Versicherungsschutz anschafft. Das Kreditinstitut, das die Baufinanzierung stellt, wird im Normalfall sogar den Nachweis bestimmter Versicherungsverträge verlangen. Es möchte natürlich sicher gehen, dass bestimmte Risiken abgedeckt sind, damit es später auch sein Geld wiederbekommt.
Wenn man sich an einen Versicherungsberater wendet, hat dieser üblicherweise bereits ein passendes Versicherungspaket geschnürt, in dem alle benötigten Absicherungen enthalten sind. Dies hat den Vorteil, dass man sich nicht mit vielen Einzelverträgen herumschlagen muss. In einem Versicherungsvertrag ist alles Notwendige enthalten. Man kann dadurch normalerweise sogar bares Geld sparen, da man Nachlässe erhalten kann, wenn man mehrere Versicherungen bei einem Unternehmen abschließt.
In einem solchen Standard-Versicherungspaket sollten eine Bauleistungs- bzw. Bauwesenversicherung, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und eine Feuerrohbauversicherung enthalten sein. Für ein solches Paket muss man je nach Leistungsumfang mit 300 bis 450 Euro kalkulieren. Hierfür sollte man sich am Besten ein Angebot von mehreren Versicherern machen lassen.
Eine Bauleistungsversicherung greift immer dann, wenn die Baustelle beschädigt wird. Dies kann beispielsweise durch wetterbedingte Geschehnisse wie starker Regen, Sturm oder Hagel passieren. Auch wenn Baumaterialien von der Baustelle gestohlen werden oder unbekannte Menschen Sachen auf der Baustelle beschädigen, zahlt die Bauleistungsversicherung.
Wohl die wichtigste Versicherungsform für einen Hausbauer ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Abgesichert sind Personen- oder Sachschäden, die in irgendeiner Weise durch die Baustelle verursacht werden. Fallen Teile von einem Gerüst herunter oder stolpert jemand über herumliegende Ziegelsteine, muss jemand für den entstehenden Schaden eintreten. Hier kommt dann die Bauherrenhaftpflichtversicherung ins Spiel.
Die Feuerrohbauversicherung ist die Versicherung, die das finanzierende Kreditinstitut im Normalfall verlangen wird. Meistens wird die Kreditsumme nicht einmal ausgezahlt, solange der Abschluss der Versicherung nicht nachgewiesen wurde. Eine Feuerrohbauversicherung tritt ein, wenn auf der Baustelle Schäden durch einen Brand, Feuer oder einen Blitzeinschlag entstehen. Viele Versicherungsunternehmen bieten eine Vertragsoption an, mit der die Versicherung in eine Gebäudeversicherung überführt werden kann, sobald man sein Haus bezieht.
Wenn man selbst auf der Baustelle mitarbeiten möchte, sollte man eine Bauhelferversicherung abschließen, um für den Fall eines Arbeitsunfalls auf der Baustelle vorzusorgen. Wenn Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder auf der Baustelle mithelfen, sollte man diese vorsorglich bei der Bauberufsgenossenschaft anmelden.
Je nachdem, in welchem Zustand sich das Grundstück befindet und wie weit das Haus im Grundstück stehen soll, kann es passieren, dass man eine Baustraße erstellen lassen muss, damit man selbst oder die Baufahrzeuge den Baukörper erreichen können.
Wenn auf dem Grundstück eine Wiese vorhanden ist, könnten schwerere Baufahrzeuge im Boden einsinken und sich fest fahren. Dies ist vor allem dann ein Problem, wenn der Boden von einer längeren Regenphase durchweicht worden ist. Wenn dann ein Baugefährt, das mit Baumaterialien voll beladen ist, versucht, auf dem Grundstück umzudrehen, graben sich die Reifen in den Boden ein. Ein so schweres Baufahrzeug aus dieser misslichen Lage wieder zu befreien kann sehr teuer werden. Da man als Bauherr für diese Kosten aufkommen muss, sollte man von vornherein die Errichtung einer Baustraße und eine Baustellensicherung in Auftrag geben. Dann können solche Schwierigkeiten gar nicht erst auftreten.
Um eine Baustraße befestigen zu können, schiebt man zunächst den Mutterboden ab und deponiert ihn an der Seite. Für diese Tätigkeit muss man als Bauherr mit etwa 2,50 Euro pro Quadratmeter rechnen. Anschließend verwendet man Schotter oder anderes dichtes Material für die Befestigung der Straße. Das kostet etwa 8,50 Euro pro Quadratmeter.
Am Besten genutzt wird das Geld, wenn man den Mutterboden gleich dort abschiebt, wo später das Auto stehen wird. Hier müsste man später den Mutterboden sowieso abschieben, wenn man dort ein Pflaster verlegen möchte. Ist dies nicht der Fall, kann man immerhin das Füllmaterial für die Aufschotterung des Weges für das Anlegen von Gartenwegen und als Grundlage für ein Pflaster auf der Terrasse verwenden. Man muss es dann nur zu gegebener Zeit an den richtigen Ort verschieben.
In Neubaugebieten ist es häufig der Fall, dass der Mutterboden bereits von vornherein vollständig beseitigt wird. So entsteht ein harter Boden, der unter Umständen schon als Baustraße genutzt werden kann. Hier kann das Einrichten einer Baustraße also entbehrlich sein. Man sollte die Notwendigkeit immer individuell für jede Baustelle prüfen.
Wenn man ein Haus ohne Fertighausanbieter baut, ist der Architekt nicht im Preis enthalten, sondern muss extra bezahlt werden. Er kann seine Preise aber nicht selbst festsetzen. Er muss nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) abrechnen, die bestimmte Leistungsphasen definiert hat. Bei der Berechnung werden auch noch weitere Einflüsse berücksichtigt wie die Einordnung des Hauses in eine Honorarzone und die Komplexität.
Bei der Leistungsberechnung kommt die DIN 276 („Anrechenbare Kosten im Hochbau) zum Einsatz. Wenn man beispielsweise von einem Einfamilienhaus in der Honorarzone 3 mit anrechenbaren Kosten von 160.000 Euro ausgeht, muss man die Kosten für den Architekten mit knapp 18.000 Euro veranschlagen, wenn man alle Leistungsphasen nach HOAI in Auftrag gibt. Die teuersten Phasen sind dabei die Objektüberwachung/Bauleitung und die Ausführungsplanung, die mit 4000 bis 5500 Euro zu Buche schlagen. Die günstigsten Phasen mit Honoraren von unter 1000 Euro sind die Grundlagenermittlung, die Vergabemitwirkung und die Objektbetreuung. Die restlichen Phasen bewegen sich in einem preislichen Rahmen von 1000 bis 2000 Euro.
Leistungen, die über die in der HOAI definierten Leistungsphasen hinausgehen, kann der Architekt gesondert berechnen. Hierfür muss man also mit weiteren Kosten rechnen. Man muss aber natürlich nicht jede Leistungsphase an den Architekten übergeben. Man kann ihn auch nur mit einzelnen Phasen beauftragen.