Kosten für den Architekten

Kosten für den Architekten

Wenn man ein Haus ohne Fertighausanbieter baut, ist der Architekt nicht im Preis enthalten, sondern muss extra bezahlt werden. Er kann seine Preise aber nicht selbst festsetzen. Er muss nach der „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI) abrechnen, die bestimmte Leistungsphasen definiert hat. Bei der Berechnung werden auch noch weitere Einflüsse berücksichtigt wie die Einordnung des Hauses in eine Honorarzone und die Komplexität.

In der HOAI gibt es neun Leistungsphasen:

  • Grundlagenermittlung: Es werden Maße, Höhen und Fragen zur GRZ und GFZ geklärt. Es muss festgelegt werden, wo und was gebaut werden darf.
  • Vorplanung: Es wird ein erster Entwurf des Hauses erstellt. Dabei werden die Wünsche des späteren Besitzers und der Bebauungsplan einbezogen. Der Architekt ermittelt die ungefähre Wohn- und Nutzfläche und eine vorläufige Kostenschätzung.
  • Entwurfsplanung: Der Architekt fertig die entsprechenden Bauzeichnen wie Grundrisse und Schnitte an, erstellt den offiziellen Lage- und Abstandsflächenplan, berechnet die Wohnfläche und den umbauten Raum und kalkuliert die Baukosten und die Honorare des Architekten und des Statikers.
  • Genehmigungsplanung: Der Architekt bereitet alle Unterlagen für den Bauantrag vor. Dazu gehören die Zeichnungen, die Baubeschreibung, der amtliche Lage- und Abstandsflächenplan und die Antragsformulare.
  • Ausführungsplanung: Der Architekt fertigt die Ausführungspläne in einem passenden Maßstab an und verteilt sie an die entsprechenden Gewerke. Detailplanungen werden durchgeführt.
  • Vergabevorbereitung: Der Architekt berechnet alle Massen und fertigt ein Raumbuch an. Dort wird beispielsweise die Anzahl der Steckdosen pro Raum festgehalten.
  • Mitwirkung bei der Vergabe: Der Architekt erstellt Ausschreibungen, holt Angebote von Handwerkern ein und vergleicht diese anschließend. Er führt außerdem die Nachverhandlungen mit den einzelnen Handwerkern mit Begehung des Baugrundstücks durch.
  • Objektüberwachung, Bauleitung: Der Architekt überwacht die Bauarbeiten und koordiniert die Handwerker. Er erstellt einen Bauzeitenplan und ein Bautagebuch, überprüft die Rechnungen der ausführenden Handwerksbetriebe und kontrolliert die Baustelle auf Mängel.
  • Objektbetreuung: Der Architekt überprüft das fertiggestellte Bauprojekt auf Mängel und veranlasst eventuell notwendige Nach- und Ausbesserungsarbeiten.

Bei der Leistungsberechnung kommt die DIN 276 („Anrechenbare Kosten im Hochbau) zum Einsatz. Wenn man beispielsweise von einem Einfamilienhaus in der Honorarzone 3 mit anrechenbaren Kosten von 160.000 Euro ausgeht, muss man die Kosten für den Architekten mit knapp 18.000 Euro veranschlagen, wenn man alle Leistungsphasen nach HOAI in Auftrag gibt. Die teuersten Phasen sind dabei die Objektüberwachung/Bauleitung und die Ausführungsplanung, die mit 4000 bis 5500 Euro zu Buche schlagen. Die günstigsten Phasen mit Honoraren von unter 1000 Euro sind die Grundlagenermittlung, die Vergabemitwirkung und die Objektbetreuung. Die restlichen Phasen bewegen sich in einem preislichen Rahmen von 1000 bis 2000 Euro.

Leistungen, die über die in der HOAI definierten Leistungsphasen hinausgehen, kann der Architekt gesondert berechnen. Hierfür muss man also mit weiteren Kosten rechnen. Man muss aber natürlich nicht jede Leistungsphase an den Architekten übergeben. Man kann ihn auch nur mit einzelnen Phasen beauftragen.

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