Kosten für die Baugenehmigung

Kosten für die Baugenehmigung

Lange bevor der erste Spatenstich für das neue Eigenheim getätigt wird, muss der Bauherr eine Baugenehmigung beim örtlichen Bauamt beantragen. Meist reicht der Architekt die gesamten Unterlagen ein. Dazu gehören unter anderem der exakte Grundriss, die Pläne für die Statik und alles was mit dem Bau des Hauses direkt oder indirekt zu tun hat. Diese Unterlagen und Pläne werden vom Bauamt geprüft und schließlich wird die Baugenehmigung erteilt. Der Hausbau kann beginnen. 

Die Überprüfung der Bauunterlagen und die anschließende Genehmigung sind nicht kostenlos. Das Bauamt schickt dafür eine Rechnung. Wie viel die Baugenehmigung letztendlich kostet, ist in jedem Landkreis, jeder Gemeinde und jeder Stadt verschieden. Wer im Vorfeld schon genaueres wissen möchte, sollte sich umhören, wer in der letzten Zeit neu gebaut hat und denjenigen einfach mal fragen. So bekommt man eine ungefähre Vorstellung, welche Summe man einkalkulieren muss. Früher kam die Rechnung zusammen mit der Baugenehmigung, heute verschicken die meisten Bauämter zunächst die Rechnung und wenn diese bezahlt ist, kommt die Baugenehmigung.

Um keine unnötige und meist auch teure Zeit verstreichen zu lassen, sollte die Rechnung der Baubehörde so schnell wie möglich bezahlt werden. Denn nur wenn die endgültige Baugenehmigung vorliegt, kann mit dem Bau begonnen werden. Erfahrungsgemäß muss man für die Baugenehmigungsgebühr eine Summe zwischen 400,- und 800,- Euro einkalkulieren. Dieser Preis gilt für ein Einfamilienhaus mit einer Grundfläche zwischen 100 und maximal 150 m².

Die Gebührenrechnung setzt sich unter anderem aus folgenden Posten zusammen: Der Wert des Grundstücks beziehungsweise die Kosten für den Rohbau, die Gebühren des Bauamts laut Gebührenverordnung, die Gebühren der jeweiligen Gemeinde oder Stadt und die Größe des umbauten Raumes. Dazu können eventuell zusätzliche Kosten für Garagen oder einen Carport kommen. Eine besondere Heizungsanlage, wie zum Beispiel eine Wärmepumpe, können auf der Rechnung gesondert ausgewiesen werden.