Planungsphase 1 – Grundlagenermittlung

Planungsphase 1 – Grundlagenermittlung

Für viele gehört ein eigenes Haus zu den größten Wünschen. Aber viele Menschen fürchten sich vor den (vermeintlich) vielen Hindernissen, die der Bau eines Hauses so mit sich bringt. Wer sich einmal dazu entschlossen hat zu bauen, wird schnell feststellen, dass alles nur halb so schlimm und kompliziert ist wie anfangs angenommen. Das fängt schon mit der Planung an.Hanggrundstück

Wer sich für ein Fertighaus entscheidet, führt nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages zunächst ein ausführliches Gespräch mit dem zuständigen Architekten. In dieser Leistungsphase setzen sich der Bauherr und der Architekt zusammen und ermitteln alles, was mit den Vorstellungen, Wünschen und finanziellen Möglichkeiten der Bauherren zusammen hängt. Haben die Bauherren bereits ein Grundstück, gehört die Begehung dieses Grundstücks zu den ersten Aufgaben des Architekten. Anhand der Lage kann er den Bauherren Vorschläge unterbreiten, zum Beispiel wie die Räume perfekt an den Himmelsrichtungen ausgerichtet werden können. Keiner möchte ein Wohnzimmer in östlicher Richtung, in dem nur am Morgen die Sonne scheint. Auch bei Grundstücken, die eine eher schwierig zu bebauende Lage haben, wie ein Hang- oder Eckgrundstück, hilft der Architekt den Bauherren, eine Lösung zu finden.

Zu den Leistungen eines Architekten gehört es auch, Erkundigungen über das Grundstück in archäologischer Hinsicht, aber auch in Hinsicht auf eventuelle alte, unterirdische Mülldeponien, einzuholen. Einer der wichtigsten Aspekte ist die Frage nach den persönlichen Vorstellungen und Wünschen der Bauherren. Welche Gewerke sind machbar und welche nicht, diese und andere Fragen zum Aussehen des Hauses werden ausführlich erörtert. Wenn die Bauherren ein Ausbauhaus möchten, weiß der Architekt welche handwerklichen Leistungen der Bauherr in der Regel selbst ausführen kann und welche er besser einem Fachmann überlassen sollte. Auch die Frage nach einem umweltgerechtem Haus wird erörtert. Auch bei der Erstellung eines konkreten Finanzierungsplans steht der Architekt den Bauherren zu Seite. Am Ende der Grundlagenermittlung steht immer der erste, noch provisorische Grundriss.