Planungsphase 8 – Bauüberwachung

Planungsphase 8 – Bauüberwachung

Die Vorbereitungen sind endlich abgeschlossen. Der Bauantrag wurde genehmigt, die Finanzierung steht und alle Aufträge sind vergeben worden: Das „Abenteuer Hausbau“ kann endlich beginnen. Der Architekt stellt einen festen Zeitplan auf. In diesem Plan, auch Baudiagramm genannt, steht, wie viel Zeit jeweils für die einzelnen Bauabschnitte geplant ist. Dieser Zeitplan ist sehr wichtig, denn die Finanzierung hängt in großen Teilen davon ab. Normalerweise überweist die Bank die erforderlichen Summen nach Bauabschnitten.

Das beginnt mit der ersten Architektenleistung und dem Ausmessen des Grundstücks und dem Aushub der Baugrube, geht über die einzelnen Gewerke und führt bis zur endgültigen Abnahme. Dabei laufen die Kosten natürlich weiter, auch wenn auf der Baustelle nicht gearbeitet wird. Deshalb ist es wichtig, sich auch von den Handwerkern den Zeitplan garantieren zu lassen. Auf der anderen Seite verlangen Handwerker in der Regel Abschlagszahlungen, wenn Teile ihrer Arbeit abgeschlossen sind und abgenommen wurden.

Ob auch alles mit rechten Dingen zugeht und die Kostenaufstellungen auch korrekt sind, obliegt der Überprüfung des Architekten. Von jetzt ab übernehmen er und der Bauleiter die Regie auf der Baustelle. Wenn Keller oder Bodenplatte fertig sind, beginnt der eigentliche Hausbau. Die Außenmauern werden hochgezogen und der Dachstuhl wird aufgesetzt.

Nun ist es an der Zeit für das obligatorische Richtfest. Dazu werden alle am Bau beteiligten Handwerker und sonstige Helfer, wie Familie und Freunde eingeladen. Im Rohbau geben die Bauherren für alle eine kleine, rustikale Party. Wichtig sind Bier, belegte Brötchen, eventuell eine heiße Suppe (je nach Jahreszeit), Musik und vor allem gute Laune. Der Zimmermann sagt seinen Spruch auf und der Richtkranz wird festgemacht. Ein schöner Brauch, der dem Haus und seinen Bewohnern Glück und Segen bringen soll. Sind die einzelnen Gewerke fertig und funktionsfähig, müssen sie vom Bauamt oder von einem Innungsmeister abgenommen werden. Bei der Heizung macht das zum Beispiel der Schornsteinfeger, der für den Bezirk zuständig ist.