Wann ist ein Grundstück voll erschlossen?
Der Entschluss steht fest: Das eigene Haus soll entstehen. Oftmals wissen viele Bauherren in Spe bereits genau, wie ihr zukünftiges Domizil aussehen soll. Doch bevor der Traum in greifbare Nähe rückt, müssen Vorkehrungen getroffen und Erkundigungen eingeholt werden. Aber das zu Beginn Wichtigste ist, ein geeignetes Grundstück zum Bebauen zu finden.
Sieht man sich in Zeitungen oder entsprechenden Internetportalen Anzeigen an, stößt man immer wieder auf die Formulierung: voll erschlossenes Grundstück. Aber was genau verbirgt sich dahinter? Die meisten bauwilligen Personen gehen davon aus, dass „voll erschlossen“ bedeutet, dass alle Hausanschlüsse – in der Fachsprache Medienträger genannt – bereits auf dem Grundstück liegen. Zu diesen Medienträgern zählen die Zuleitungen für Gas, Wasser, Abwasser, Strom und Telekom.
Diese Vorstellung, dass alle Anschlüsse bereits auf das Bauland gelegt wurden, stimmt aber in den meisten Fällen nicht. Sie trifft oftmals nur zu, wenn sich das Grundstück in einem neuen Erschließungsgebiet befindet. Dann werden in der Regel wirklich alle Medienträger auf den Baugrund verlegt. Oftmals ragen diese Blindleitungen innerhalb der Baustelle kurz nach der Grundstücksgrenze aus dem Boden heraus. So wissen alle Beteiligten Bescheid und können zu gegebener Zeit damit arbeiten.
In den meisten Fällen wird aber von einem voll erschlossenem Grundstück gesprochen, wenn die Hausanschlüsse für Wasser, Abwasser, Gas und Strom nur in der Straße liegen oder an der Straße am Grundstück vorbei führen. Dies trifft vor allem oft bei der Erschließung von Baulücken zu. Entweder ist im Kaufvertrag eine entsprechende Vereinbarung, dass die Verlegung bis an die Grundstückgrenze zugesichert wird oder aber man muss die Verlegung auf das eigene Grundstück selbst zahlen.
Sobald mindestens eines der vier genannten Medien nicht zur Verfügung steht, spricht man von einem teilerschlossenem Grundstück. In einem solchen Fall sollte dies aber auch in der Grundstücksanzeige der Zeitung oder des Internetportals entsprechend erwähnt werden.